KfW-Förderbedingungen Fenster:
Die Erneuerung der Fenster ist dann förderbar, wenn der U-Wert der Außenwände nach der Sanierung nicht
größer ist, als der Uw-Wert der neuen Fenster. Der Uw-Wert der Fenster sollte immer größer sein, als der U-Wert
der angrenzenden Bauteile. Bei einem Altbau, bei dem die Außenfassade noch nicht gedämmt ist und neue Fenster,
insbesondere nach KfW/bafa-Anforderungen eingebaut werden sollen, ist dies in der Regel nicht der Fall. Somit nicht
förderbar. Zusätzlich zum Fenstertausch sollte dann auch die Fassade gedämmt werden.
(gilt ggf. auch für andere Bauteile wie z.B. Dach oder Decke)
Hintergrund: Jeder hat schon mal gesehen, dass sich in der kalten Jahreszeit Tauwasser auf den
Fensterinnenscheiben bildet. Hierzu kommt es, weil die Fenster weniger gut gedämmt sind
(höherer Uw-Wert) als die Außenwände (niedrigerer U-Wert). Sind die neuen Fenster nach einer Sanierung
besser wärmegedämmt als die Außenwand, verschiebt sich der Taupunkt auf die angrenzenden Bauteile,
z.B. auf die Wandoberflächen, insbesondere auf die Wandecken, da diese am kältesten sind.
Als Folge entsteht jetzt ein günstiges Klima für Schimmelbildung. Das Schimmelrisiko steigt.
Spätere Bau- und Gesundheitsschäden möchte der Steuerzahler nicht auch noch subventionieren.
Fenstertausch ohne Fassadendämmung:
alte Fenster Uw = 2,7 W/(m²K) und alte Fassade U = 1,4 W/(m²K):
Uw > U Fassade
niedriges Schimmelrisiko vor der Sanierung durch Kältepunkt am Fenster
neue Fenster Uw = 0,95 W/(m²K) und alte Fassade U = 1,4 W/(m²K):
Uw < U Fassade
hohes Schimmelrisiko nach der Sanierung durch Kältepunkt auf der Wand
Besser so sanieren:
neue Fenster Uw = 0,95 W/(m²K) und neue Fassade U = 0,20 W/(m²K) - alles KfW/bafa gefördert: Uw > U Fassade
im Normalfall kein hohes Schimmelrisiko, Kältepunkt wieder am Fenster
außer es liegen andere Ursachen vor, z.B. Wärmebrücken, Nässe durch Undichtigkeiten, falsches Lüftungsverhalten u.a.
Zum Verständnis: U-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient in Watt pro m² und 1°C Temperaturunterschied.
Je kleiner der U-Wert, umso besser ist das Bauteil gedämmt. Z.B. 0,95 W/(m²K) ist besser als 1,3 W/(m²K).
Anforderung an Uw-Wert: Der Uw-Wert der neuen Fenster darf bei einer KfW-förderfähigen
Einzelmaßnahme nicht größer als 0,95 W/(m²K) sein.
Zum Vergleich: Bei Erneuerung nach EnEV (Energie und Einsparverordnung), ab 1.11.2020 GEG (Gebäudeenergiegesetz)
gilt ein gesetzlicher maximal zulässiger Uw-Wert von 1,3 W/(m²K).
Die Uw-Werte von Altbaufenstern, z.B. aus den 70er und 80er Jahren, liegen bei 2,7 bis 3,0 W/(m²K).
Fazit: Die U-Werte der Außenwände der meisten ungedämmten Altbauten liegen mindestens bei 1,4 W/(m²K),
oder höher.
Alte Fenster passen zu alten unsanierten Gebäuden.
Neue Fenster passen zu neuen oder sanierten Gebäuden.
Das heißt: Fenstertausch bedeutet dann meistens (eher in der Regel) auch die ungedämmte Fassade zu dämmen.
Ob sich die Investition lohnt, z.B. in Bezug auf:
•
KfW-Förderungen,
•
Wertsteigerung der Immobilie,
•
besseres Wohlfühlklima und
•
den zu erwartenden Energieeinsparungen,
darüber kann eine qualifizierte bafa geförderte „Vor-Ort-Beratung“ Aufschluss geben.
Das bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt 80% der Beratungskosten direkt.
(siehe unter bafa geförderte „Vor-Ort-Beratung“).